AGB`S




 

   

Allgemeine Geschäftsbedingungen der
MZA Luckau Betriebs- & Verwaltungsgesellschaft mbH
Flughafenstr. 1
D-15926 Luckau


Gesch äftsführer: Sami Tosuner, HRB 6844 CB ,AG Cottbus, USt.-IdNr.: DE 137169114

I. Allgemeine Bestimmungen für Kauf und Mietverträge

§1 Ausschließliche Geltung
Unsere Lieferungen, Dienstleistungen, Angebote und Verträge basieren / erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB, der von uns vorgelegten Verträge und Zahlungsziele; entgegenstehende
oder abweichende Bedingungen unserer Vertragspartner erkennen wir nicht an.
§2 Vertragsschluss und Bindung des Käufers/Mieters
Unsere Angebote erfolgen grundsätzlich freibleibend. Angebote eines Käufers/Mieters nehmen wir innerhalb von 14 Tagen nach ihrem Zugang durch schriftliche Auftragsbestätigung an. Der Käufer/Mieter bleibt bis zum Ablauf dieser Frist an sein Angebot gebunden.
§3 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht
Aufrechnungsrechte stehen dem Käufer/Mieter nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrecht nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§4 Höhere Gewalt, Vorbehalt der Selbstbelieferung
Bei Lieferung- und Leistungsverzögerungen aufgrund von höherer Gewalt oder ähnlicher Ereignisse, insbesondere aufgrund von Streik, Aussperrung etc., sind wir berechtigt, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Das gleiche gilt bei nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung; in diesem Fall werden wir unsere Ansprüche an unseren Lieferanten jedoch an den Käufer/Mieter abtreten, soweit Diesem dadurch ein Schaden entstanden ist. Der Käufer/Mieter ist nach angemessener Nachfrist berechtigt, hinsichtlich des nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.
§5 Rügepflicht/Nachbesserung/Begrenzung der Schadensersatzpflicht
Dem Mieter/Käufer stehen Gewährleistungsrechte nur zu, soweit er offensichtliche Mängel innerhalb von 10 Werktagen nach Ablieferung und später erkannte Mängel nach Entdeckung des Mangels schriftlich rügt. Maßgeblich ist das Datum des Poststempels. Die Pflichten für Kaufleute aus dem §377 und §378 HGB bleiben unberührt. Wir sind zur Nachbesserung und Ersatzlieferung berechtigt. Haftung auf Schadensersatz ist auf Fälle vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung begrenzt.
§6 Gerichtsstand
Soweit der Mieter/Käufer Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Lübben (Brandenburg) ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Im Übrigen ist Lübben (Brandenburg) Gerichtsstand, wenn der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Käufers/Mieters nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt wurde oder nicht bekannt ist.
§7 Verzugszinsen, Mahnkosten
Bei Zahlungsverzug des Käufers/Mieters sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4% p.a. über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu fordern. Darüber hinaus sind wir berechtigt, für jede schriftliche Mahnung Mahn- und Verwaltungskosten in Höhe von € 10.- geltend zu machen. Bei Nachweis eines höheren Verzugsschadens sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen. Der Käufer/Mieter ist berechtigt, das Entstehen eines geringeren Schadens nachzuweisen.
§8 Abweichende Vereinbarungen
Mit Ausnahme der im Handelsregister als vertretungsberechtigt eingetragenen Person(-en) ist keiner unserer Mitarbeiter berechtigt, mündliche Nebenabreden die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen hinausgehen, abzuschließen.

 

II. Besondere Bestimmungen für Mietverträge

§9 Mietzeit
Die Mietzeit beginnt mit der Auslieferung der Mietsache an den vereinbarten Standort, bzw. Aufnahme der Dienstleistung / Nutzung durch den vertraglich vereinbarten zeitlichen Rahmen. Ist eine feste Mietdauer nicht vereinbart oder auf unbestimmte Zeit verlängert, kann das Mietverhältnis mit einer Frist von 14 Tagen gekündigt werden.
§10 Mietzins
Die Miete ist jeweils am ersten Werktag eines Monats ohne Abzug im Voraus zu entrichten. Ist eine feste Mietdauer nicht vereinbart oder auf unbestimmte Zeit verlängert worden, ist eine vollständige Monatsmiete zu entrichten. Für nicht vollendete Monate erfolgt eine stichtagbezogene Abrechnung unter voller Berechnung des Rückgabetags.
§11 Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug des Mieters sind wir berechtigt, ohne gesonderte Ablehnungsandrohung den Mietvertrag fristlos zu kündigen, die Mietgegenstände abzuholen und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, wenn der Mieter nicht innerhalb von 10 Tagen nach einer schriftlichen Mahnung den ausstehenden Mietzins vollständig bezahlt. Das gleiche gilt für den Fall, dass der Mieter mit der Entrichtung des Mietzinses für zwei aufeinander folgende Termine oder in Höhe eines Gesamtbetrages in Verzug gekommen ist, der der Höhe nach dem Mietzins für zwei Monate erreicht.
Ist eine feste Mietdauer vereinbart, können wir anstelle von Kündigung und Schadensersatz auch Vorauszahlung des Mietzinses für die verbleibende Restlaufzeit des Vertrages, maximal jedoch zwölf Monatsmieten, verlangen.
§12 Gewährleistung
Bei Anlieferung / Nutzung von Mietsachen, die mit Mobiliar vermietet / ausgestattet sind, sind wir nicht verpflichtet, eventuell fehlende oder defekte Einrichtungsgegenstände, die den Gebrauch der Gesamtsache nicht nennenswert beeinträchtigen, nachzuliefern. Die Gewährleistungsrechte des Mieters beschränken sich insoweit auf eine Reduzierung des Mietpreises in angemessener Höhe.
§13 Vorbereitung des Standortes und der An- und Ablieferung
Der Mieter ist verpflichtet, die Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße An- und Ablieferung am Standort zu gewährleisten. Er hat insbesondere einen festen Untergrund (Balkenlager oder Stahlträgerfundament) vor Anlieferung herzustellen und zu gewährleisten, dass ggf. ein Schwerlast-LKW bei An- und Ablieferung unmittelbar an den Aufstellungsort heranfahren kann. Des Weiteren hat der Mieter mindestens zwei Hilfspersonen für die Auf- und Abladevorgänge bereitzustellen und für die Aufstellung eventuell erforderliche öffentlich-rechtliche Genehmigungen zu besorgen. Verzögerungskosten, die durch nicht ordnungsgemäße Vorbereitung des geplanten Standorts oder Wartezeiten der LKW und des Montage-/Aufbaupersonals im Rahmen der Auslieferung entstehen, gehen zu Lasten des Mieters.
§14 Konstruktions- und Formänderungen
Konstruktions- und Formänderungen - auch nach Vertragschluss - bleiben vorbehalten, soweit Funktion und Aussehen der Mietsache nicht grundsätzlich geändert wurden und die abweichende Mietsache dem Mieter zumutbar ist.
§15 Übergabeprotokoll
Bei Überlassung der Mietsache kann ein Mieter und bei Rückgabe der Mietsache können wir die Anfertigung eines schriftlichen Übergabeprotokolls über den Zustand der Mietsache und der Vollständigkeit des Inventars verlangen, das von beiden Parteien zu unterzeichnen ist.
§16 Versicherungen
Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsachen auf eigene Kosten gegen Vandalismus, Feuer-, Wasser-, und Diebstahlschäden ausreichend zu versichern und für die Mietsachen eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Wir sind berechtigt, vom Mieter als Nachweis für den Abschluss der Versicherungen die Vorlage der Versicherungsscheine zu verlangen und, wenn die Versicherungsscheine nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Aufforderung vorgelegt werden, entweder die Versicherung auf Kosten des Mieters selbst abzuschließen oder fristlos zu kündigen.
§17 Außerordentliche Kündigung
Beide Partien sind berechtigt, den Mietvertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Als wichtiger Grund für uns gilt insbesondere:
- wenn der Mieter keinen Versicherungsschutz nachweisen kann;
- wenn der Mieter zahlungsunfähig wird oder seine Zahlung einstellt, durch Gerichtsbeschluss oder auf andere Weise liquidiert wird oder ein außergerichtliches oder ein gerichtliches Vergleichsverfahren, ein Gesamtvollstreckungs-, Konkurs-, oder Insolvenzverfahren über das Vermögen des Mieters beantragt oder eröffnet wird;
- wenn der Mieter seinen (Wohn-)Sitz in der Bundesrepublik Deutschland aufgibt.
Hat der Mieter den Kündigungsgrund zu vertreten, sind wir berechtigt, Schadensersatz in Höhe von mindestens 2 Monatsmieten / Vertragsmieten zu verlangen. Der Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn wir einen höheren bzw. der Mieter einen niedrigeren Schaden nachweisen.
§18 Behandlung der Mietsache
Die Mietsache ist an dem vereinbarten Standort aufzustellen. Eine Verbindung des Mietgegenstandes mit Grund und Boden oder mit einem Gebäude oder einer Anlage wird lediglich vorübergehend für die Dauer der mietweisen Überlassung vorgenommen. Bauliche Änderungen, zusätzliche Einbauten oder ähnliche die bauliche Substanz der Mietsache berührende Maßnahmen, eine Verlegung an einem anderen Standort (auf kosten und Risiko des Mieters) oder die Überlassung der Mietsache an Dritte ist nur zulässig, wenn wir zuvor schriftlich zugestimmt haben. Der Mieter hat auf seine Kosten die Mietsache in vertragsgemäßen Zustand zu halten, insbesondere ist er zur Durchführung von Wartungs- und Schönheitsreparaturen verpflichtet und hat die allgemeinen Hauswartstätigkeiten (u.a. Wartung von Rohren, Frostüberwachung, Zeltplanen-, Stangen und Mastenkontrolle, Überwachung der elektrischen Einrichtungen usw.) zu übernehmen. Unsere Logos / Firmenkennzeichen dürfen nicht entfernt oder verdeckt werden.
§ 19 Endreinigung
Die Mietsachen sind bei Beendigung der Mietzeit von groben und außergewöhnlich starken Verschmutzungen gereinigt zurückzugeben. Die Endreinigung wird von uns gegen Berechnung einer Endreinigungspauschale selbst vorgenommen. Diese gilt jedoch nur für Verschmutzungen, wie sie unter Berücksichtigung des Verwendungszwecks zu erwarten sind. Wir bleiben daher berechtigt, außergewöhnlichen Reinigungsaufwand zusätzlich in Rechnung zu stellen.    

 

III. Besondere Bestimmungen für Kaufverträge

§20 Kaufpreis
Wenn nicht anders vereinbart gilt: Ein Drittel des Kaufpreises ist bei Vertragsschluß, ein Drittel innerhalb der Umsetzung/Produktion (beide auch per Überweisung möglich) und das restliche Drittel bei Lieferung   - jeweils ohne  Abzug - in bar zu bezahlen. Skonti werden nicht gewährt.
§21 Eigentumsvorbehalt
Das Eigentum an den Kaufsachen geht erst bei Erfüllung aller Forderungen aus dem Kaufvertrag auf den Käufer über. Bei einer Pfändung der Kaufsache oder sonstigen Zugriffen Dritter hat der Käufer uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und die zur Abwehr der Angriffe notwendigen Informationen bereitzustellen. Der Käufer ist nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Kaufsache weiterzuverkaufen oder in sonst einer Weise über sie zu verfügen.
§22 Gewährleistungsausschluss bei gebrauchten Kaufsachen
Der Verkauf gebrauchter Kaufsachen erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.

Stand: Mai 2002

IV. Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Onlineshop

VORAB

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für das gesamte Online-Angebot der Page: www.mza-luckau.com (Inhaber: MZA-LUCKAU Betriebs- und Verwaltungsgesellschaft mbH, Flughafenstr.1 15926 Luckau, HRB 6844 im AG Cottbus, UST-Idnr.: DE 137169114, Geschäftsführer: Sami Tosuner, Gerichtsstand: Amtsgericht Lübben), im folgenden "MZA" genannt, insbesondere für die Bestellung von Eintrittskarten und MZA-Fanartikeln.

Vertragsparteien

Bestellung von Eintrittskarten (und ggf. sonstigen Waren)

Beim Kauf von Eintrittskarten und sonstigen Waren aus dem aufgeführten Angebot auf "MZA", entsteht ein Vertragsverhältnis direkt zwischen dem Käufer/Besteller und "MZA" als Verkäufer.

Vertragsabschluß

Der Käufer gibt sein Angebot für einen Vertragsabschluß im Sinne von Ziffer 1 ab, indem er sein in die Bestellmaske eingegebenes Angebot durch Anklicken des Buttons "abschicken" per E-Mail versendet. Voraussetzung hierfür ist stets, daß der jeweilige Käufer auch bestätigt, von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen Kenntnis genommen zu haben und damit einverstanden zu sein.

MZA übermittelt dem jeweiligen Käufer darauf hin in Form einer Eingangsbestätigung für seine Bestellung mit Angabe des sofort an MZA zu zahlenden Preises das Angebot zum Vertragsschluss, und der Kunde zahlt daraufhin den zu zahlenden Preis auf das angegebene Konto der MZA. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn der zu zahlende Preis bei MZA eingegangen ist. Bis zum Eingang des Geldbetrages bei MZA können deshalb insbesondere (begrenzte) Veranstaltungs-Ticket-Kontingente bereits vergeben sein.

Nach Geldeingang teilt MZA dem Kunden mit, ob die bestellten Waren noch verfügbar sind und versendet, die Verfügbarkeit vorausgesetzt, die Eintrittskartenberechtigung durch Angabe eines Codes (Einzulösen durch Vorlage des Besteller-Personalausweises und Angabe des Berechtigungs-Codes an der Vvk-Sonder-Kasse am Eingang/Einfahrt der MZA, der Berechtigungs-Code ist nicht übertragbar/Personengebunden).

Sind die Waren und/oder Karten nicht mehr verfügbar, teilt dies MZA umgehend per Mail mir und zahlt das erhaltene Geld sofort zurück.

Angaben zu den Veranstaltungen

Die auf der Website enthaltenen Angaben über die Veranstaltungen, wie Veranstaltungszeiten, Veranstaltungsinhalte etc. stellen Planungsangaben dar, Änderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten. Für die Richtigkeit der Angaben kann MZA daher keine Gewähr übernehmen. Aktuelle Veranstaltungsdaten sind, insbesondere am Tag der Veranstaltung, unbedingt vorab per Mail oder Telefon-Hot-Line: 035456-67777 zu erfragen.

Rückgabe und Widerrufsrecht bei Eintrittskarten

Bei der Bestellung von Eintrittskarten besteht gemäß § 312 b Absatz 3 Nr. 6 BGB kein Rücktrittsrecht/Widerrufsrecht.

Widerruf bei sonstigen Waren

Bei sonstigen Waren kann der Besteller schriftlich (auch per E-Mail) oder durch Rücksendung der Ware innerhalb von 2 Wochen den Vertrag widerrufen. Der Widerruf muss keinerlei Begründung enthalten. Die Frist beginnt frühestens mit dem Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Frist, genügt die rechtzeitige Absendung per "Postpaket".

Der Widerruf ist zu richten an:

MZA-Luckau GmbH Flughafenstr.1 D - 15926 Luckau

- Stichwort: Widerruf - Sofern der Bestellwert mehr als 40,- Euro beträgt, erstattet MZA die Kosten der Rücksendung. Wir weisen darauf hin, dass wir "unfreie Sendungen" nicht entgegen nehmen können. Außerdem nehmen wir eingeschweißte oder versiegelte Artikel nur in ungeöffneten Zustand wieder zurück. Die Rückgabe geöffneter Artikel ist somit nicht möglich. Die Rücksendung der Waren erfolgt auf Gefahr von MZA.

Modalitäten & Zahlungsabwicklung

Der Kaufpreis sämtlicher von dem Käufer bestellten Eintrittskarten und / oder sonstiger Waren, inklusive der anfallenden Gebühren (wie z.B. den Versandkosten) und der gesetzlichen Mehrwertsteuer, ist nach Ziffer 2 zu zahlen und bewirkt das Zustandekommen eines Vertrages.

Die Zahlung kann nur per Überweisung auf das MZA-Konto-Nr. 1313134 bei der VR-Bank Lausitz eG (BLZ 18062678) unter Angabe des Bestellernamens und des Events/Datum erfolgen.

Lieferung/Versand

Die Versendung der bezahlten Waren oder Eintrittskarten (Code) erfolgt durch die vom Verkäufer nach Vertragsschluss durch Zahlung per Post/Mail. Bei Bestellungen gemischter Artikel (z.B. Tickets und Waren und/oder mehrere Tickets für verschiedene Veranstaltungen) sind Teillieferungen zulässig. Sofern MZA einen fest vereinbarten Liefertermin nicht einhält, kann der Käufer der MZA bzw. dem jeweiligen Veranstalter / Anbieter eine angemessene Nachfrist setzen. Nach Ablauf der Nachfrist ist der jeweilige Käufer berechtigt, durch schriftliche Erklärung von dem geschlossenen Vertrag zurückzutreten, es sei denn, die Waren oder Eintrittskarten wurden zwischenzeitlich versandt.

Nichtverfügbarkeiten von Karten und Waren

Nichtverfügbarkeit von Eintrittskarten

Sofern das Kontingent der Karten einer bestimmten Veranstaltung erschöpft ist, die Veranstaltung verlegt wird bzw. ausfällt, oder aus sonstigen Gründen die Karten nicht zur Verfügung stehen, kann MZA die Bestellung nicht mehr ausführen. MZA wird den Besteller hierauf schnellstmöglich hinweisen. Es können dann sowohl MZA , als auch der Besteller von dem Vertrag zurücktreten. Der bereits gezahlte Betrag wird dem Käufer dann unverzüglich erstattet.

Nichtverfügbarkeit von Waren

Falls der Lieferant von MZA, trotz vertraglicher Verpflichtung, MZA nicht mit der bestellten Ware zu liefern in der Lage ist, ist MZA zum Rücktritt von dem Vertrag berechtigt. In einem solchen Fall wird der Besteller unverzüglich darüber informiert, dass die bestellte Ware nicht zur Verfügung steht. Der bereits gezahlte Kaufpreis wird dem Käufer unverzüglich erstattet.

Abgesagte Veranstaltungen

Bei abgesagten- oder verschobenen Veranstaltungen, gleich welcher Art bestehen Ansprüche des Käufers auf Erstattung des gezahlten Preises/Betrags. Die Erstattung beinhaltet den Nettokartenpreis. Eine Erstattung der Versandkosten und der Buchungsgebühr ist gänzlich ausgeschlossen.

Gewährleistung bei Waren

Sind gelieferte Waren, die Kartenhaus im eigenen Namen und auf eigene Rechnung verkauft hat, mangelhaft oder fehlen ihnen die zugesicherten Eigenschaften, kann der Besteller eine Nacherfüllung (Mängelbeseitigung oder auch Ersatzlieferung) verlangen. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller bei einem nicht unerheblichen Mangel vom abgeschlossenen Vertrag zurücktreten, den Kaufpreis mindern oder Schadens- Ersatz geltend machen. MZA haftet jedoch nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haftet MZA nicht für entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden des Bestellers.

Haftung & Schadensersatz

MZA haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit von MZA oder eines seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen nach der gesetzlichen Bestimmung. Im Übrigen haftet MZA nur nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der schuldhaften Verletzung der wesentlicher Vertragspflichten ("Kardinalpflichten"). Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt. Die Haftung für Schäden durch den Liefergegenstand an den Rechtsgütern des Käufers, z.B. Schäden an anderen Sachen, sind jedoch ganz ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt, oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Die Bestimmungen dieser Ziffer 10 erstrecken sich auf Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt dieser Leistung, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere bei Mängeln, der Verletzung aus Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

Datenschutz

MZA bearbeitet die personenbezogenen Angaben und Daten des Bestellers, unter Einhaltung der auf dem Vertrag anwendbaren Datenschutzbestimmungen. Die Daten werden in dem für die Begründung, Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlichen Umfang im automatisiert en Verfahren erhoben, verarbeitet und genutzt. MZA ist berechtigt, diese Daten mit der Durchführung des Kauf-Vertrages an Dritte zu übermitteln, soweit dieses notwendig ist, um die geschlossenen Verträge erfüllen zu können.

Schlussbestimmungen

Sollten einzelne oder mehrere Punkte der (AGB) Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der Allgemein. Geschäftsbedingungen und die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt.

Der alleinige Erfüllungsort für Lieferungen, Leistungen sowie Zahlungen ist Luckau, insofern als der Käufer/Besteller ein Unternehmer ist.

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

Stand: Mai 2006

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